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Zone de Texte: Floris - Litta Modignani - Di Pietto

 

 


 


 


Schadenersatz bei Unfällen in Italien  


In welchen Fällen hat man Anspruch auf Schadenersatz ?

Bei jedem Ereignis bei welchem ein Sach- bzw. Personenschaden entstanden ist, dessen Verantwortung bei Dritten liegt.

Bei Strassenunfällen mit geringen Sachschäden (ohne Verletzte) ist es genügend, wenn der Unfallverursacher das Formular CID (normalerweise beigelegt zu Ihrer HP Versicherung) unterzeichnet, oder wenn möglich eine Schuldanerkennung unterschreibt. Bei grösseren Schäden fordern Sie die Strassenpolizei oder Ortspolizei (Notfall 113).

In jedem Fall merken Sie sich:

  • den Namen des Fahrzeugfahrers und -halters, -marke, -schild
  • den Namen der gegnerischen HP Versicherung und Police Nummer (in Italien ist die Versicherung und Police Nummer auf der Vorderscheibe des Autos sichtbar);
  • wenn möglich, Name und Adresse eventueller anwesender Zeugen.

Wenn sich Schäden innerhalb von Hotels, Restaurants, Geschäften, Flugzeug, Zug,  Schiffen bzw. Wasserfahrzeugen, oder beim ausüben von Sportarten usw. ereignen, ist das Ereignis sofort bei den zuständigen Verantwortlichen Personen oder Gesellschaften zu Melden. Merken Sie sich alle Angaben, die bei der Feststellung der Person bzw. Gesellschaft, die für den Schadenersatz aufzukommen hat, notwendig sind. In Anwesenheit von Personen die als Zeuge auftreten könnten, merken Sie sich deren Personalien.


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