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Als nicht
ansässiger Unternehmer in Italien haben Sie anrecht die im Lande auf Waren oder
Dienstleistungen einbezahlte MWST (20%) rückzufordern.
Beispielsweise
kann die Rückerstattung für folgende Kosten beantragt werden:
Messen, Hotelrechnungen, Werbung, Reparaturen, Transporte, Kraftstoffe,
Automiete usw..
Dank
unserer langjährige Erfahrung, sind wir im Stande eine hochwertige und
preisgünstige MWST-Rückerstattungsdienstleistung
anzubieten.
Unsere Kanzlei verfügt über einen eigenen Sitz in Pescara, wo sich auch die
MWST-Rückerstattungs-Zentrale (Centro Operativo) befindet und wir somit direkten
Zugang zum MWST-Rückersattungsamt haben.
Sie
brauchen sich also nicht mehr den Kopf mit der komplizierten Bürokratie und ev.
Sprachhindernissen zu zerbrechen: es genügt, dass Sie uns einen einfachen
Auftrag erteilen, damit wir prompt und zu Ihrer vollen Zufriedenheit die
Rückerstattung Ihrer MWST einfordern können.
Unsere
Sprachen : Deutsch, Italienisch, Französisch, Englisch und Spanisch. |